Um eine logopädische Behandlung beginnen zu können muss eine Heilmittelverordnung für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie ausgestellt werden. Das kann durch ihren behandelnden Arzt erfolgen, Ansprechpartner sind beispielsweise Hausärzte, Neurologen, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Kieferorthopäden oder Zahnärzte.
Nach Erhalt der Verordnung können Sie mit uns gerne telefonisch die weiteren Behandlungstermine vereinbaren.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.
Erwachsene, die keine Zuzahlungsbefreiung haben, müssen anteilig 10% der Kosten für die Verordnung und eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10€ selber bezahlen. Sie haben aber auch die Möglichkeit sich bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreien zu lasssen.
Selbstverständlich führen wir bei Ihnen auch Hausbesuche durch. Voraussetzung dafür ist eine Heilmittelverordnung von Ihrem behandelnden Arzt, der die Notwendigkeit für diese Behandlung feststellt. Von uns werden Hausbesuche in Treptow-Köpenick durchgeführt, rufen Sie uns bei Interesse unter der Telefonnummer 030/67 77 59 80 an.
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